Terms and Conditions of Scheller Technology GmbH
T&Cs
1. Allgemeines, Geltungsbereich
- Die Lieferungen und Leistungen der Scheller Technology GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Unsere AGB gelten spätestens mit der Auftragserteilung zur Lieferung und/oder Leistung durch den Kunden als anerkannt. Dies trifft auch für Folgegeschäfte zu.
- Die Lieferungen und Leistungen der Scheller Technology GmbH beziehen sich auf die Geschäftsfelder eines kommerziellen DV-Anbieters im Hard- und Softwarebereich, eines Internet-Providers, Telekommunikationsdienstleisters sowie auf die Bereitstellung von Internet-Diensten.
- Die AGB können entsprechend den Erweiterungen in den einzelnen Geschäftsfeldern um Leistungsabgrenzungen und weitere allgemeine Bedingungen ergänzt werden. Sie gelten in dem betreffenden Gebiet gemeinsam mit den AGB dieser Veröffentlichung.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die den nachstehenden Bedingungen widersprechen, sind für die Scheller Technology GmbH nicht verpflichtend, und zwar auch dann nicht, wenn dieser nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2. Angebot und Auftragsannahme
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Preislisten der einzelnen Dienste sind keine Angebote i.S. des BGB.
- Ein Auftrag kommt durch die Annahme einer Auftragserteilung/Kundenbestellung durch die Scheller Technology GmbH zustande. Auftragsbestätigungen werden nicht erstellt. Die Bestätigung erfolgt durch Ausführung der Lieferung oder Leistung.
- Die Scheller Technology GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
3. Lieferungen und Leistungen
- Der Liefer-/Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Scheller Technology GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung. Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen oder andere unabwendbare Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend.
- Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
- Im Falle des Verzuges kann der Kunde neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn der Scheller Technology GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Der Kunde hat die Lieferung/Leistung nach Erhalt/Leistungserstellung zu prüfen, abzunehmen und erkennbare Mängel oder Fehlbestände unverzüglich, schriftlich bei der Scheller Technology GmbH anzuzeigen.
- Bei kostenpflichtigen Servicearbeiten vor Ort werden entsprechend der Entfernung ein km - Entgelt und der jeweilige Stundensatz des Mitarbeiters in Ansatz gebracht.
- Weitere notwendige anwendungsbezogene Liefer- und Leistungsbedingungen, insbesondere zu Vertragsvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden werden in den anwendungsbezogenen Zusätzen zu diesen AGB geregelt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, sofern nicht anders ausgewiesen.
- Grundsätzlich gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
- Zahlungen sind soweit nichts anderes vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
- Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu berechnen.
- Gebühren Dritter (z.B. Stornogebühren für Lastschriften), die der Scheller Technology GmbH auf Grund falscher Angaben seitens des Käufers oder fehlender bzw. nicht rechtzeitiger Information über den Widerruf der Abbuchungserlaubnis in Rechnung gestellt werden, trägt der Käufer zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 40,00.
5. Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt Eigentum der Scheller Technology GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden.
- Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Scheller Technology GmbH hinzuweisen und die Scheller Technology GmbH unverzüglich zu unterrichten.
- Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Ware bereits jetzt an die Scheller Technology GmbH ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach Abtretung berechtigt. Die Befugnisse der Scheller Technology GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleiben davon unberührt.
- Die Berechtigung des Kunden zur Einziehung erlischt, wenn er zahlungsunfähig wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird.
- Auf Verlangen der Scheller Technology GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und dem Schuldner die Abtretung mitteilen.
- Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Scheller Technology GmbH zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch die Scheller Technology GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies die Scheller Technology GmbH ausdrücklich schriftlich erklärt.
- Verbindet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht der Scheller Technology GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Waren zu dem Wert der übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung zu. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer der Scheller Technology GmbH anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Miteigentum der Scheller Technology GmbH mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für die Scheller Technology GmbH. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehenden Sachen gilt übrigens das gleiche wie für Vorbehaltswaren.
6. Gewährleistung und Haftung
- Die Scheller Technology GmbH gewährleistet, dass die Waren nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind. Angaben in Beschreibungen sind keine Zusicherung von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
- Bei Softwarelieferungen übernimmt die Scheller Technology GmbH keine Gewähr für die absolute Fehlerfreiheit und den unterbrechungsfreien Ablauf der Programme sowie dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffener Auswahl zusammenarbeiten. Die Auslieferung der Software erfolgt ausschließlich im Maschinencode für die definierte Systemumgebung.
- In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf, insb. die §§ 474- 479 BGB keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängeln verjähren in einem Jahr. Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Ware an den Vertragspartner.
- Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln beschränken sich ausschließlich auf ein Recht auf Nacherfüllung, wobei dem Käufer das Recht vorbehalten bleibt, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt nach dem dritten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstiger Umstände etwas anderes ergibt.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingter Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sie denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummern, Typenschilder oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
- Die Kompatibilität von Softwareprodukten wird nur im Rahmen der von der Scheller Technology GmbH gelieferten bzw. zugesicherten Software garantiert. Die Software wird dem Kunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Wird vom Kunden oder Drittfirmen Software (auch Treiber, Patches, etc.) eigenmächtig installiert, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Gleiches gilt für Änderungen an der Hardware, die nicht durch die Scheller Technology GmbH durchgeführt wurde.
- Die Scheller Technology GmbH haftet nur für solche Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Für die Datenvernichtung und hieraus resultierende Folgeschäden haftet die Scheller Technology GmbH im Falle von grober Fahrlässigkeit nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
7. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wismar. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Wismar Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragspartein die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitestgehenden entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Stand Mai 2018